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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für
Präambel Der Händler betreibt seit 15 Jahren ein Fachgeschäft für Fahrrad- und Fahrradzubehörhandel mit angebundener Fachwerkstatt. Er ist spezialisiert auf die individuelle Beratung und den Verkauf von hochwertigen Rennräder, Mountainbikes für Wettkampf und Training, sowie für Sportfahrräder. Darüber hinaus bietet der Händler individuelle Vermessung der Kunden und den Aufbau von optimierten und angepassten Fahrrädern an. Der Händler bietet den Kunden eine umfangreiche Auswahl von Laufrädern, die entweder manuell oder mechanisch gefertigt sind. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, im folgenden AGB genannt, finden Verwendung beim Verkauf von beweglichen Sachen an den Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf). Abweichende Regelungen bei dem Verkauf an Unternehmer sind im folgenden gesondert aufgeführt und bezeichnet.
1.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunden des Händlers können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. 1.2 Alle Lieferungen und Leistungen des Händlers erfolgen auf der Grundlage dieser AGB, diese gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. 1.3 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Regelungen von diesen AGB oder die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur dann gültig, wenn der Händler sie schriftlich bestätigt. 1.4 Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu nicht ausdrücklich vom Händler bevollmächtigt sind, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von dem Händler bestätigt werden. 1.5 Der Händler verpflichtet sich gegenüber den Kunden seiner Verpflichtung aus den Regelungen der § 312 b, c, d und e BGB, über die Mitteilung der erforderlichen Informationen und die Einhaltung weiterer Verpflichtungen nachzukommen. Diese Verpflichtung besteht nicht gegenüber Kunden, die Unternehmer sind und soweit sie durch die gesetzlichen Regelungen des § 312 e Abs. II BGB ausgeschlossen werden kann. Weitere Informationspflichten des Händlers aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
2.1 Die aufgeführten und beschriebenen Produkte sowie Leistungen stellen kein bindendes Angebot des Händlers dar; diese stellen vielmehr eine Aufforderung an den interessierten Kunden dar, dem Händler gegenüber ein verbindliches Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. 2.2 Verbindliche Annahmeerklärungen des Händlers setzen die schriftliche Bestätigung oder die Lieferung der bestellten Ware durch den Händler innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Angebotes voraus. Die schriftliche Bestätigung kann sowohl durch Brief als auch per Telefax erfolgen. Wenn der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, dann erfolgt die Bestätigung des Eingangs der Bestellung auch auf diesem Wege. Die Annahmeerklärung des Händlers kann auf diesem Wege erfolgen. 2.3 Der Händler übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Händlers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Händler wird den Käufer unverzüglich über die nicht recht¬zei¬tige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Händler wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. 2.4 Technische Änderungen sowie Änderungen der Ware von Form, Beschaffenheit, Farbe und / oder Gewicht sind im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden ausdrücklich vorbehalten. 2.5 Druckfehler, Schreibfehler und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.
3.1 Die jeweils angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche 3.2 Die Bezahlung der Ware sowie die Zahlung der eventuell anfallenden 3.3 Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer 3.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in 3.5 Das Recht zur Aufrechnung besteht für den Kunden ausschließlich mit
4.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behält sich der Händler ausdrücklich bis zur vollständigen Bezahlung vor. Überweisungen oder Scheckzahlungen, bzw. Zahlungen im elektronischen Zahlungsverkehr (EC-Karte, Kreditkarte, usw.) gelten erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag unwiderruflich auf dem angegebenen Geschäftskonto des Händlers gutgeschrieben ist und dieser uneingeschränkt darüber verfügen kann. 4.2 Ist die Vertragspartei ein Unternehmer, dann behält sich der Händler das Eigentum an der gelieferten Ware ausdrücklich bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bestehenden Verbindlichkeiten vor.
5.1 Ab einem Bestellwert von EUR 2.500,00 erfolgt der Versand im Bereich des 5.2 Für den Versand außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland werden die angefallenen Kosten für den Versand durch einen Paketdienst oder Spediteur, ab der Niederlassung des Händlers weiterberechnet. Diese können bei Bestellung abgefragt werden. 5.3 Der Händlern ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die Kosten für die Folgelieferung hat in diesem Fall der Kunde zu tragen. 5.4 Ist der Käufer ein Unternehmer, dann geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf ihn über, sobald die Waren an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung den Einflussbereich des Händlers Verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über. 5.5 Durch die Versendung verursachte Schäden an der Verpackung und / oder an der bestellten Ware, die ohne weiteres und ohne große Untersuchung der Lieferung zu erkennen sind, soll der Kunde der den Transport ausführenden Person vor Abnahme der Lieferung anzuzeigen. Diese Mitteilung soll auch in einem angemessenem Zeitraum nach Annahme der Lieferung, an den Händler erfolgen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums, dem Händler schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrügen sind dabei so detailliert wie dem Kunde möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für die Mängelrechte des Kunden dar, wenn dieser Verbraucher ist. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, hat die Mängelrüge unverzüglich an den Händler zu erfolgen (§ 377 HGB). Für den Fall, dass die Mängelrüge nicht unverzüglich erfolgt, gelten die gesetzlichen Regelungen. 5.6 Der Händler hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit des Händlers bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. 5.7 Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Kunden um mehr als 2 (zwei) Wochen nach einem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Händlers verzögert, kann der Händler pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch EUR 50,00 berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Händler kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Händler ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
6.1 Ist der Kunde Verbraucher, dann gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB über den Verbrauchsgüterkauf. Insbesondere kann der Kunde in dem Fall, dass Sach- oder Rechtsmängel an der Ware vorliegen, entsprechend der gesetzlichen Regelungen Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, den Kaufpreis mindern, von dem Vertrag zurücktreten und in besonderen Fällen Schadensersatz bzw. den Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern. Bei nur unerheblichen Mängeln an der Sache steht dem Kunde jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 6.2 Ist der Kunde Unternehmer, dann behält sich der Händler vor, bei Mängel an der Ware zunächst nach seiner Wahl die Gewährleistung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu erbringen. Verlangt der Kunde die Beseitigung des Mangels, dann liegt ein Fehlschlagen der Beseitigung erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Davon unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz statt der Leistung von dem Händler zu verlangen. 6.3 Mängelansprüche des Unternehmers bestehen dann nicht, wenn eine nur unerhebliche Abweichung von der Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Sache vorliegt.
7.1 Der Händler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Händlers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Händler nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abschnittes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Diese Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leis¬tung und Schadensersatz statt der Leis¬tung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 7.3, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 7.5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Händler die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Händlers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den Regelungen in § 6 dieser AGB und den gesetzlichen Bestimmungen.
9.1 Für die Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, soweit davon in den folgenden Regelungen keine Abweichungen getroffen sind. a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;
10.1 Dem Kunde, der Verbraucher ist, steht ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber dem Händler bei der Bestellung von Waren zu. Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er diese innerhalb von 2 (zwei) Wochen fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 (zwei) Wochen gegenüber dem Händler zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. 10.2 Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, bei der Lieferung von Waren, die individuell nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind sowie bei der Lieferung von Zeitungen. Bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, wenn die gelieferten Datenträger vom Kunde entsiegelt worden sind. 10.3 Der Kunde ist bei der Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Händler. Wenn das Widerrufsrecht besteht, trägt bei Bestellungen bis EUR 40,00 der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Bei Bestellungen, die einen höheren Wert haben, trägt der Händler die Kosten der Rücksendung. 10.4 Der Kunde ist verpflichtet, Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Bei der Ermittlung der Höhe des Wertersatzes wird das Entgelt um die Gewinnspanne des Händlers gekürzt. Die Regelungen über den Wertersatz finden keine Anwendung auf das Recht des Kunden, die gelieferte Ware sorgfältig zu überprüfen.
Personenbezogene Daten werden von dem Händler gespeichert, soweit deren Speicherung für das Vertragsverhältnis und die Abwicklung notwendig und erforderlich ist. Darüber hinaus verpflichtet sich der Händler, alle gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutz, insbesondere BDSG, TDSV, TDDSG, Hessisches Datenschutzgesetz usw., einzuhalten. Der Händler verpflichtet sich weiter, auch seine Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen, auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten.
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, dann betrifft dies nicht die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen insgesamt. Unwirksame Regelungen und fehlende Regelungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die nach dem wirtschaftlichen oder rechtlichen Sinn der Regelungen dem Wille der Vertragsparteien entsprechen. Diese gilt auch, falls eine dieser Regelung unwirksam werden sollte. 12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.3 Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen, der Sitz des Händlers.
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